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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18 OVG   

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https://dejure.org/2018,25270
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18 OVG (https://dejure.org/2018,25270)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.07.2018 - 3 M 39/18 OVG (https://dejure.org/2018,25270)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 3 M 39/18 OVG (https://dejure.org/2018,25270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Nachbaranfechtung einer - nicht beantragten - Abweichungsentscheidung; Rücksichtnahmeanspruch; Belüftung von Baderäumen

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtsverletzung durch Einbau von Glasbausteinen in Brandwand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau von Glasbausteinen in Brandwand zulässig? (IBR 2019, 45)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fenster in Grenzwand: Spätere anschließende Grenzbebauung des Nachbarn unzulässig? (IBR 2019, 161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 958
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Dies belegt der die Würdigung der Interessen der Nachbarn hervorhebende Wortlaut des § 67 LBauO M-V. Unter welchen Voraussetzungen eine Abweichung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben des Gebots der Rücksichtnahme zu entscheiden (vgl. BVerwG, U. v. 19.09.1986 - 4 C 8/84 - NVwZ 1987, 409).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Wer sich auf die gesetzliche Lage berufen kann, hat bei der Interessenabwägung grundsätzlich einen gewissen Vorrang (vgl. BVerwG, U. v. 06.10.1989 - 4 C 14/87 - BVerwGE 82, 343 = …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Dass die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung und die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens auseinanderfallen können, ist die Konsequenz der Einführung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens (vgl. OVG Koblenz, U. v. 22.10.2008 - 8 A 10942/08 - BRS 73 Nr. 147 Rn. 24: OVG Greifswald, B. v. 06.01.2016 - 3 M 72/15 - NordÖR 2016, 308 = BRS 84 Nr. 151).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2013 - 2 A 969/12

    Auswirkung von Abweichungen der erteilten Baugenehmigung für den Umbau eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Ein Bestandsschutz für errichtete Fenster greift ein, wenn die Fenster entweder (formell bau-)genehmigt worden sind oder sie (materiell) zu irgendeinem Zeitpunkt (bau-)genehmigungsfähig waren (vgl. OVG Münster, U. v. 15.07.2013 - 2 A 969/12 - BauR 2014, 667).
  • BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08

    Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist mit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Dabei ist der objektiv erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, B. v. 04.12.2008 - 2 B 60/08 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 7 B 178/00

    Einhaltung des Grenzabstandes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Andererseits kann derjenige, der in die grenznahe Außenwand seines Hauses Fenster einsetzt, um die bauliche Nutzbarkeit seines Hauses zu verbessern, grundsätzlich nicht verlangen, dass der Nachbar ausschließlich in seinem Interesse von der Ausnutzung seines Grundstücks in sonst üblichem Maß absieht und einen Grenzabstand einhält, der durch die örtlichen Gegebenheiten nicht vorgegeben ist (vgl. OVG Münster, B. v. 17.02.2000 - 7 B 178/00 - BRS 63 Nr. 137).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02

    Brandschutz; nachträgliche Anordnungen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Schutzniveaugleiche Bauausführungen sollen daher zugelassen werden (OVG Greifswald, B. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 - NordÖR 2009, 83 = BauR 2009, 1433 = BRS 73 Nr. 187).
  • VG Freiburg, 15.06.2016 - 4 K 1480/16

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Fensterverschluss in der einzigen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Würden notwendige Fenster (§ 47 Abs. 2 LBauO M-V) durch einen Grenzbau zugebaut, dürfte das Interesse des Nachbarn an der Erhaltung der Fenster in der Regel schutzwürdig und als gewichtiger Belang im Rahmen des Rücksichtnahmegebots zu beachten sein, wenn die betroffenen Räume als Aufenthaltsräume bei einer Realisierung des Grenzbaus nicht mehr oder nur noch unter Inkaufnahme untragbarer bzw. ungesunder Wohnverhältnisse nutzbar wären (vgl. VG Freiburg (Breisgau), B. v. 15.06.2016 - 4 K 1480/16 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90

    Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Diese verfahrensrechtliche Befugnis hat aber keine drittschützende Wirkung (BVerwG, B. v. 28.02.1990 - 4 B 32/90 - NVwZ 1990, 655).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1999 - 3 S 1357/99

    Nachbarklage wegen Aufstockung eines Gebäudes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
    Der Bestandsschutz für ein Fenster hindert den Nachbarn grundsätzlich nicht, auf seinem Grundstück eine Bebauung vorzunehmen, durch die das Fenster geschlossen wird (so VGH Mannheim, B. v. 14.06.1999 - 3 S 1357/99 - VBlBW 2000, 116; VGH München, U. v. 20.05.1985 - Nr. 14 B 84 A.593 - BRS 44 Nr. 104; dagegen OVG Lüneburg, B. v. 20.10.10986 - 6 B 75/86 - BRS 46 Nr. 179).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.10.1986 - 6 B 75/86

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche aus Gründen des Bestandsschutzes bei

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 72/15

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; Prüfung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2013 - 3 M 183/12

    Rücksichtnahmegebot bei illegaler und nicht bestandsgeschützter Bebauung des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2013 - 3 L 183/10

    Abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 2 M 277/04

    Nachbarwiderspruch gegen baurechtliche Abweichung hat keine aufschiebende Wirkung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 M 168/12

    Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Nachbarschutz

  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 1 N 21.1762

    Festsetzung einer grenznahen Fläche für Garagen und Nebenanlagen bei einem

    Er kann keinen Anspruch dahingehend geltend machen, dass die Belichtung und Belüftung der Räume durch genehmigte Fenster in der Grenzwand nicht beeinträchtigt wird (vgl. OVG SH, B.v. 26.3.2021 - 1 MB 7/21 - juris Rn. 16; OVG MV, B.v. 10.7.2018 - 3 M 39/18 OVG u.a. - NVwZ-RR 2018, 958; VGH BW, B.v. 14.6.1999 - 3 S 1357/99 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 20.5.1985 - 14 B 84 A.593 - BauR 1986, 193).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - 3 M 229/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachbarbebauung eines Eckgrundstücks mit

    Dabei hat derjenige, der sich auf die gesetzliche Lage berufen kann, bei der Interessenabwägung grundsätzlich einen gewissen Vorrang (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 10.07.2018 - 3 M 39/18 -, juris, Rn. 26 ).
  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 12 K 4627/19

    Bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen

    Führt die Erhöhung eines Gebäudes dazu, dass die in einem Grenzbau des Nachbarn vorhandenen Fenster zugebaut werden und dadurch die notwendige Belichtung, Besonnung und Belüftung der dahinterliegenden Räume nicht mehr gewährleistet ist, so kommt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme mit Blick auf den städtebaulichen Belang gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14. Juni 1999 - 3 S 1357/99 - juris, Rn. 3, und vom 12. Oktober 2004 - 8 S 1661/04 - juris, 1 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 3 M 39/18 OVG - juris, Rn. 27; VG Freiburg, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 4 K 1480/16 - juris, Rn. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2020 - 3 L 172/10

    Anwendbarkeit des § 239 ZPO im Verwaltungsprozess bei Tod eines notwendig

    Maßgebend sind die Verfahrensvorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung, die diese zum Zeitpunkt der Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens hatte, also in der Fassung vom 18. April 2006 (GVOBl. S. 102 - nachfolgend LBauO M-V 2006; vgl. hierzu Beschl. des Senats vom 10. Juli 2018 - 3 M 39/18 -).
  • VG Schwerin, 30.03.2020 - 2 B 1941/19

    Wegen nachbarrechtswidrig erteilter Abweichung vom Abstandsflächenrecht

    Soweit der Antragsgegner weiter ausführt, eine geringfügige Verschattung sei hinzunehmen und eine erdrückende Wirkung gehe vom Vorhaben ebenso wenig aus, wie eine außergewöhnliche Benachteiligung bzw. dass ein besonderer Härtefall der Nachbarschaft vorliege, fehlen Erwägungen, nach denen der Beigeladene vorliegend umso weniger Rücksicht zu nehmen braucht, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm verfolgten Interessen sind (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 3 M 39/18 OVG - Juris Rn. 26).
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